24. Februar: 4. Quartalstreff 2011/2012
ab 18:30 Uhr Im Pfarreiheim Gerbi am Kirchweg 1 in Lachen
Auch bei unserem letzten Quartalstreff vor der GV bietet sich unsern Mitgliedern wiederum die Möglichkeit zum Gedankenaustausch und der Informationsbeschaffung in Sachen Familienforschung und den damit verbundenen Themenbereichen. In einer kleinen Präsentation lassen wir die Eindrücke der vergangenen Ausstellung in Galgenen Revue passieren und präsentieren auch eine kleine Auswahl der damals gezeigten Stammbäume.
Und wenn Sie auf der Suche nach Ihren Ahnen sind, bringen Sie doch die Daten Ihrer bereits bekannten Vorfahren mit. Wir suchen dann online in unserer FAMES-Datenbank den Anschluss zu weiteren Ahnen. Und wenn Sie Glück haben finden wir noch Leidhelgeli Ihrer Vorfahren.
Anschliessend folgt um ca. 20:15 Uhr ein Referat von Herrn Marius Tongendorff MLaw aus Wädenswil zum Thema: «Das Schwyzer Strafrecht im 19. Jahrhundert»
Das Schwyzer Strafrecht im 19. Jahrhundert
Referat von Herrn Marius Tongendorff1 anlässlich des Quartalstreffs
vom 24. Februar 2012
Unser heutiges Recht ist Schrift-Recht. Dies war nicht immer so. Die Schweiz hat erst seit 1941 ein eigenes Strafgesetzbuch. Davor hatten die meisten Kantone eigene Strafgesetze, beispielsweise der Kanton Schwyz ab 1869. Vorher, ab 1848, wandten die Schwyzer Gerichte das Luzerner Strafgesetzbuch an. Aber wie und anhand von was entschieden Gerichte, bevor es (schriftliche) Gesetze gab? Wurde die Rechtsprechung tatsächlich durch Gesetze milder und hielten sich die Richter überhaupt ans Gesetz? Obwohl diese Frage im deutschsprachigen Raum noch überhaupt nicht erforscht wurde, herrscht die Meinung vor, es sei «willkürlich» entschieden worden. Verbunden mit den Tatsachen, dass damals viele Todesurteile gesprochen und teilweise gefoltert wurde, entsteht so der Eindruck, die damaligen Zeiten müssen «bestialisch» gewesen sein. Kann man dies wirklich so einfach sagen? Oder liess man nicht eher «Gnade vor Recht» ergehen und sah in der Folter ein notwendiges Übel? Anhand von konkreten zeitgenössischen Fallbeispielen wird der Referent Marius Tongendorff diesen und weiteren Fragen nachgehen.
1 Marius Tongendorff (Jg. 1983); 2002 Matura Stiftsschule Einsiedeln, anschliessend Studium Rechtswissenschafte Universität Luzern; 2007 Master of Law (MLaw), anschliessend Zweitstudium Nordische Philologie Universität Basel; 2009 Beginn Doktorat Rechtsgeschichte Universität Luzern; 2011 Abschluss Zweitstudium mit Bachelor of Arts (BA). Titel Dissertation: «Schwyzer Strafrechtspraxis im 19. Jahrhundert – Kantonale Rechtsprechung zwischen Mittelalter und Moderne, Tradition und Kodifikation.»


